AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Design- und Gestaltungsleistungen zwischen Yannick Brückner, tätig unter der Bezeichnung lychilab, Happelstraße 30, 74074 Heilbronn („Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern („Auftraggeber“).
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als freiberuflich tätiger Kommunikationsdesigner. Es handelt sich um eine gestalterisch-konzeptionelle Tätigkeit; eine Handelstätigkeit findet nicht statt.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden gesondert vereinbart.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, für 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
3 Leistungsgegenstand und Leistungsabgrenzung
(1) Art, Umfang und Ausführung der Leistung ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt gestalterische und konzeptionelle Leistungen, insbesondere in den Bereichen Corporate Design und Branding, Webdesign und Gestaltung von Landingpages, Print- und Verpackungsgestaltung sowie Gestaltung von Social-Media- und Newsletter-Vorlagen.
(3) Nicht Gegenstand der Leistung sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart: die Programmierung von Individualsoftware, laufende technische Wartung, Hosting, Domainverwaltung, Suchmaschinenoptimierung, Schaltung und Steuerung von Werbeanzeigen (Media-Buying), laufendes Community-Management, Texterstellung/Lektorat sowie strategische Unternehmens- oder Rechtsberatung.
(4) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte gestalterische Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Reichweiten- oder Konversionsziele).
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (freie Mitarbeiter, Spezialisten) einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich der Auftragnehmer.
4 Gestaltungsfreiheit, Entwürfe und Korrekturschleifen
(1) Im Rahmen des vereinbarten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Der Auftragnehmer berücksichtigt die Vorgaben und Wünsche des Auftraggebers, soweit sie mit der fachlichen Umsetzung vereinbar sind.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, sind je Projektphase zwei (2) Korrekturschleifen in der vereinbarten Vergütung enthalten. Als Korrekturschleife gilt die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Entwurfsstand.
(3) Weitergehende Änderungswünsche, Änderungen nach bereits erteilter Freigabe sowie Änderungen der Aufgabenstellung oder des Leistungsumfangs während des laufenden Projekts werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zusätzlich vergütet. Der Auftragnehmer weist auf entstehende Mehrkosten vor Ausführung hin.
(4) Vorgelegte Entwürfe, Skizzen, Varianten und Zwischenstände dienen ausschließlich der Abstimmung. Eine Nutzung nicht freigegebener oder nicht beauftragter Entwürfe durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.
5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Schriften und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in verwendungsfähiger Form (digital, in geeigneter Auflösung und Dateiformat) zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und erteilt Rückmeldungen und Freigaben zeitnah, in der Regel innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vorlage.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte durch die bereitgestellten Materialien resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.
6 Vergütung
(1) Es gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung. Diese kann als Pauschalhonorar für einen definierten Leistungsumfang, als Aufwandsvergütung auf Basis eines Tages- oder Stundensatzes oder als monatliche Pauschale für laufende Leistungen vereinbart werden.
(2) Die konkrete Höhe der Vergütung sowie die anzuwendenden Sätze ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Preisangaben auf der Website oder in Informationsmaterialien sind unverbindliche Orientierungswerte.
(3) Der Auftragnehmer wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Entfällt die Anwendbarkeit dieser Regelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich berechnet und ausgewiesen.
(4) Reise-, Fremd- und Materialkosten (z. B. Bildlizenzen, Schriftlizenzen, Druckkosten, Fremdleistungen Dritter) sind in der Vergütung nicht enthalten und werden gesondert nach Absprache abgerechnet. Lizenzen werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber selbst erworben.
7 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab 1.500 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung sowie weitere Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
(3) Bei laufenden Leistungen (z. B. monatliche Designpakete) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB berechnet werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzustellen. Der Auftraggeber wird hierüber vorab in Textform informiert.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer bleibt Urheber der von ihm geschaffenen Werke. Die Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen und dem jeweiligen Angebot.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck erforderlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten einfachen (nicht ausschließlichen) Nutzungsrechte an den freigegebenen und gelieferten Arbeitsergebnissen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Verwertung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.
(4) Eine über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, insbesondere die Verwendung in anderen Medien, Märkten oder für andere Marken, sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform und ist gesondert zu vergüten.
(5) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, eine Übertragung von Bearbeitungsrechten oder eine Rechteeinräumung über den Vertragszweck hinaus bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
(6) Nicht freigegebene Entwürfe, Zwischenstände, Gestaltungsvarianten sowie die für die Erstellung verwendeten Arbeitsdateien und Methoden verbleiben vollständig beim Auftragnehmer.
(7) Änderungen und Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit nicht ein Bearbeitungsrecht ausdrücklich eingeräumt wurde. Hiervon unberührt bleibt die vereinbarungsgemäße Anwendung gelieferter Vorlagen und Styleguides durch den Auftraggeber im vorgesehenen Rahmen.
9 Arbeitsdateien und Datensicherung
(1) Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Ausgabeformaten (z. B. PDF, PNG, JPG, SVG). Offene Arbeits- und Quelldateien (z. B. Layout-, Design- oder Projektdateien) sind nicht Bestandteil der Leistung; ihre Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(2) Der Auftragnehmer bewahrt Arbeitsdateien nach Projektabschluss für einen angemessenen Zeitraum auf, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung der gelieferten Dateien selbst verantwortlich.
10 Termine und Leistungszeit
(1) Termin- und Fristangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 5 voraus.
(3) Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei unverschuldeter, länger andauernder Arbeitsunfähigkeit des Auftragnehmers verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen ab.
11 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme vertragsgemäß erbrachter Leistungen verpflichtet.
(2) Nach Vorlage des Arbeitsergebnisses fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist von in der Regel zehn (10) Werktagen. Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er mindestens einen konkreten Mangel, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Nimmt der Auftraggeber das Arbeitsergebnis in Gebrauch, insbesondere durch Veröffentlichung, Druck oder produktiven Einsatz, gilt es als abgenommen.
(4) Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, sofern sie eigenständig abgrenzbar sind.
12 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform unter konkreter Beschreibung an.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung, Druck oder produktivem Einsatz sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Texten, Zahlen, Kontaktdaten und Druckvorgaben. Für Mängel, die auf einer erteilten Freigabe des Auftraggebers beruhen, besteht keine Gewährleistung.
13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Gestaltungen. Eine entsprechende Prüfung (z. B. Marken- oder Designrecherche) ist nicht Bestandteil der Leistung und obliegt dem Auftraggeber; auf Wunsch kann sie durch fachkundige Dritte gesondert beauftragt werden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
14 Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung
(1) Verträge über laufende Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
(3) Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag vor vollständiger Leistungserbringung ohne wichtigen Grund, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachweislich entstandener Aufwendungen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus § 648 BGB, bleiben unberührt.
(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die geschuldete Vergütung angerechnet.
15 Urhebernennung und Referenznutzung
(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 13 UrhG berechtigt, als Urheber der Arbeitsergebnisse benannt zu werden. Art und Umfang der Nennung werden im Einzelfall abgestimmt; ein Verzicht ist möglich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten unter Nennung des Auftraggebers zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere im Portfolio auf www.lychilab.de, in Bewerbungs- und Akquiseunterlagen sowie auf eigenen Social-Media-Kanälen.
(3) Die Referenznutzung erfolgt frühestens nach Veröffentlichung oder Inbetriebnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen; eine ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeit geht vor.
16 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und machen sie Dritten nicht zugänglich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.lychilab.de.
(4) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien gesondert einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Heilbronn. In allen übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber bei laufenden Vertragsverhältnissen in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.